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Stichwort English Beschreibung
Direktlieferungsvertrag Heizwärme contract for direct delivery of heating Seit 1989 dürfen für alle Arten von Heizungen so genannte Direktlieferungsverträge abgeschlossen werden. Das bedeutet, dass zwischen Mieter und gewerblichem Wärmelieferanten ein direkter Vertrag zustande kommt. Der Vermieter ist dann für die Beheizung der Wohnung nicht mehr verantwortlich.

Der gewerbliche Lieferant erstellt die Abrechnungen. Dem Mieter werden dabei nicht nur wie sonst üblich die Brennstoffkosten berechnet. Der kalkulierte Preis enthält auch Unternehmergewinn, Rücklagen für Instandsetzungen usw.

Eine derartige Vertragskonstruktion wird auch als Contracting oder Wärmecontracting bezeichnet. Seit der Mietrechtsreform zum 1. Mai 2013 kann ein Vermieter seine Heizwärmeversorgung auch ohne Zustimmung des Mieters auf die externe Wärmelieferung - das Contracting - umstellen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.